Gesetzliche Vorgaben - Gasprüfung ist Pflicht für Camper
Die Begutachtung kann durch anerkannte zur Prüfung befähigte Personen, also auch unabhängige Prüferinnen und Prüfer vorgenommen werden. Die Gasprüfung findet unabhängig von der regelmäßig anfallenden Hauptuntersuchung statt, muss also separat davon durchgeführt werden.
Flüssiggasanlagen in oder an Fahrzeugen gelten im betrieblichen Bereich als Arbeitsmittel und unterliegen damit den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere § 14 BetrSichV sowie Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV.
Geprüft werden insbesondere:
- sichere Installation
- ordnungsgemäße Aufstellung
- Dichtheit
- sichere Funktion der Anlage
Eine Prüfung ist insbesondere erforderlich:
- vor der ersten Inbetriebnahme
- mindestens alle 2 Jahre
- nach prüfpflichtigen Änderungen
- nach außergewöhnlichen Ereignissen, zum Beispiel Brand, Beschädigung oder längerer Stilllegung
Das Prüfergebnis muss dokumentiert und während der Verwendungsdauer der Anlage aufbewahrt werden. Die Prüfaufzeichnung enthält Angaben zur Anlage, zu Gasflaschen oder Brenngastanks, Druckreglern, Leitungen, Verbrauchsgeräten sowie zum Prüfergebnis.