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Gesetzliche Vorgaben - Gasprüfung ist Pflicht für Camper 


 

Flüssiggas wird in Wohnmobilen und Caravans dazu genutzt, Kühlschränke, Herd oder Heizung zu betreiben. Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei, besteht Unfallgefahr, etwa wenn unbeabsichtigt Gas austritt und sich entzündet.

Seit dem 19. Juni 2025 ist die Übergangsfrist abgelaufen: Alle Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage müssen nun verpflichtend eine gültige Prüfbescheinigung vorweisen. Ohne diesen Nachweis darf die Gasanlage nicht betrieben werden. Die Prüfung muss in der Folge alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.

Die Begutachtung kann durch anerkannte zur Prüfung befähigte Personen, also auch unabhängige Prüferinnen und Prüfer vorgenommen werden. Die Gasprüfung findet unabhängig von der regelmäßig anfallenden Hauptuntersuchung statt, muss also separat davon durchgeführt werden. 

Flüssiggasanlagen in oder an Fahrzeugen gelten im betrieblichen Bereich als Arbeitsmittel und unterliegen damit den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere § 14 BetrSichV sowie Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV.


Geprüft werden insbesondere:

 

  • sichere Installation
  • ordnungsgemäße Aufstellung
  • Dichtheit
  • sichere Funktion der Anlage


Eine Prüfung ist insbesondere erforderlich: 


  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • mindestens alle 2 Jahre
  • nach prüfpflichtigen Änderungen
  • nach außergewöhnlichen Ereignissen, zum Beispiel Brand, Beschädigung oder längerer Stilllegung

Das Prüfergebnis muss dokumentiert und während der Verwendungsdauer der Anlage aufbewahrt werden. Die Prüfaufzeichnung enthält Angaben zur Anlage, zu Gasflaschen oder Brenngastanks, Druckreglern, Leitungen, Verbrauchsgeräten sowie zum Prüfergebnis.